1. Form und Inhalt des Vertrages, Vertragsangebot und -abschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung/Leistung zustande.
(2) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Lieferumfang und Lieferpflicht
(1) Der Lieferumfang ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.
(2) Schutzvorrichtungen oder Sonderausstattungen sind nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.
3. Zahlungsbedingungen und Preise
(1) Soweit nicht abweichend vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk zzgl. Verpackung, Transport und der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Zahlungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig (3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, werden alle offenen Forderungen sofort fällig. (4) Sofern Preislisten ausgegeben werden, gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise.
(5) Soweit nicht anders vereinbart, ist bei Maschinen / Geräten 1/3 des Gesamtpreises bei Auftragserteilung, der Rest bei Versandanzeige zu zahlen.
(6) Preisänderungen bei Lieferungen sind zulässig, welche bis zum Zeitpunkt der Auslieferung eingetreten sind ,wenn sie auf gestiegenen Material- oder Lohnkosten beruhen
4. Anzahlungsbürgschaft und Vertragserfüllungsbürgschaft
(1) Sollte der Kunde eine Anzahlungsbürgschaft zugunsten des Auftragnehmers stellen, trägt der Kunde alle mit der Ausstellung und Verwaltung dieser Bürgschaft verbundenen Kosten und Gebühren.
(2) Der Auftragnehmer kann, soweit dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, eine Vertragserfüllungsbürgschaft verlangen. In diesem Fall trägt der Kunde alle Kosten und Gebühren für die Ausstellung und Verwaltung der Bürgschaft.
(3) Wird eine Bürgschaft auf Wunsch des Kunden durch den Auftragnehmer gestellt, sind die hierbei entstehenden Kosten und Gebühren vom Kunden zu tragen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
5. Lieferfristen und -verzug
(1) Lieferfristen beginnen mit Zugang der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten des Auftrags und Erfüllung etwaiger Mitwirkungspflichten des Kunden.
(2) Bei höherer Gewalt oder unvorhergesehenen, nicht von uns zu vertretenden Ereignissen verlängern sich die Lieferfristen angemessen.
(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
6. Gefahrübergang und Versand
(1) Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transportdienstleister oder bei Abholung durch den Kunden auf diesen über – auch bei frachtfreier Lieferung oder wenn weitere Leistungen vereinbart sind.
(2) Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung aus der laufenden Geschäftsverbindung unser Eigentum.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. In diesem Fall tritt er bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags (einschließlich Umsatzsteuer) an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
(3) Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren verarbeitet, verbunden oder vermischt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
(4) Der Kunde bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns ordnungsgemäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
(5) Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig.
(6) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere bei Pfändung – hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
(7) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
8. Mängelrüge und Gewährleistung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu überprüfen und diese schriftlich gegenüber uns zu rügen.
(2) Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt 12 Monate, beginnend mit Gefahrübergang. Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen.
(3) Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(4) Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung, Installation oder Nutzung, äußere Einflüsse oder Veränderungen durch Dritte entstehen.
(5) Rückgriffsrechte gemäß § 478 BGB bleiben unberührt.
9. Haftung
(1) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, welche uns selbst gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses zustehen (4) Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist unser Firmensitz Neu-Ulm.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist unser Firmensitz Neu-Ulm, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11. Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
(2) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
12. Datenschutz
(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Website zur Einsicht bereitgestellt wird.
(3) Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden nur, soweit dies für die Erfüllung des Vertrages und die Durchführung der geschäftlichen Beziehung erforderlich ist. Eine weitergehende Verarbeitung der Daten erfolgt nur, wenn der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat oder dies gesetzlich zulässig ist.
(4) Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen und diese gegebenenfalls berichtigen, sperren oder löschen zu lassen. Weitere Informationen zu den Rechten des Kunden finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
