Barrierefreiheit - Leichte Sprache

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Kaufmann Ulm Spenglereibedarf GmbH als Websitebetreiber ist bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz - BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 02.07.2026 erstellt und überprüft. Erforderliche Anpassungen an der Webseite werden im Rahmen der laufenden Weiterentwicklungen vorgenommen.

 

 

Stand der Vereinbarkeit mit den AnforderungenDiese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

 
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

 

Leichte Sprache und Gebärdensprache

Die Beachtung der leichten Sprache sollte kontinuierlich geprüft und optimiert werden. Grundsätzlich sind die Inhalte verständlich verfasst. Gebärdensprache wird nicht angeboten.

 

Tastaturfokus und Tastaturbedienbarkeit

Der Tastaturfokus auf einzelne Elemente der Seite ist grundsätzlich gegeben. Grundsätzlich ist die Bedienbarkeit der Website über die Tastatur möglich.

 

Alternativtexte für Bilder und für Grafiken

Eine Grafik, die keine informative Funktion hat, benötigt keinen Alternativtext. Grafiken ohne informative Funktion sind zum Beispiel Abstandshalter, Farbflächen, Muster oder rein dekorative Fotos. Solche Grafiken sollen mit einem leeren alt-Attribut (alt=““) ausgezeichnet werden. Diese sind nicht durchgehend gesetzt.

 

Kontrastreiche Farben und typografische Eindeutigkeit

Farblich hervorgehobene Textpassagen erhöhen für nicht beeinträchtigte Menschen die Aufmerksamkeit und weisen darauf hin, dass es sich um eine Verlinkung oder eine ähnliche Funktion handelt. Für blinde oder farbfehlsichtige Benutzer ist dies allerdings nicht selbstverständlich und nicht ohne weiteres erfassbar. Bei Informationen (Text und Icons), welche über Farbe vermittelt werden, sind die Kontrastwerte ausreichend hoch. Helligkeitskontraste erfüllen die spezifischen Normen.

 

Verlinkungen und PDF-Dokumente

Die Besuchenden gilt es auf der Website zum Erfassen der Inhalte zu animieren und dabei für Orientierung zu sorgen. Verlinkungen zu externen Websites oder PDFs, die sich in einem neuen Tab öffnen, können dabei ein Problem darstellen. Das Öffnen neuer Fenster oder das Laden einer Seite kann die Orientierung des Benutzenden beeinträchtigen. Das gilt insbesondere für blinde und sehbehinderte Personen. Sie bemerken möglicherweise nicht, dass sich der Kontext geändert hat. Auf folgenden Seiten öffnen sich Verlinkungen nicht in einem neuen Fenster, sondern die Person wird direkt auf die externe Website gelenkt, sodass nicht nachvollzogen werden kann, wie man dort gelandet ist oder zurück zur Website gelangt. Das betrifft wenige Verlinkungen.

Links und Dateiformate, die auf der Website zur Verfügung gestellt werden, sollten eine treffende Bezeichnung und mit einem Hinweis auf abweichende Dateiformate erhalten und zudem barrierefrei öffnen und zu erfassen sein. Die Inhalte der PDFs sind nicht vollständig barrierefrei.

 


Unverhältnismäßige BelastungFolgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde. Wenn die Aufwände zu hoch sind, müssen entsprechend Abwägungen stattfinden (siehe Artikel 5 „Unverhältnismäßige Belastung“ der Richtlinie (EU) 2016/2102).

 

Folgende Bereiche sind auf der Website implementiert, welche besondere technische Konfigurationen beinhalten und die Umstellung auf eine barrierefreie Nutzung einen erheblichen Aufwand erfordern würde. Darunter sind sämtliche Funktionen zusammengefasst, die durch Drittanbieter auf der Website integriert wurden.  Bspw. ist eine Karte über OpenStreetMap des Anbieters OpenStreetMap Foundation (OSMF) implementiert.

 

Unverhältnismäßig wären die aktuellen Kosten und Aufwände im Verhältnis zu dem derzeitigen voraussichtlichen Nutzen und Bedarfen für Menschen mit, als auch ohne Einschränkungen. Es überwiegen die finanziellen und situativen Argumente, die die eigene Entwicklung der genannten Funktionen bislang nicht vorgesehen hat.

 
Barrierefreie Alternativen
Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir folgende barrierefreie Alternativen zur Verfügung:

  • Vergrößerung: Texte und Inhalte können auf mehr als 200% vergrößert werden, um die Lesbarkeit zu verbessern, ohne dass dabei die Funktionalität verloren geht.
  • Die Vorlesefunktion kann aufgrund einer korrekten Syntax genutzt werden.
  • Tastaturbefehle helfen, sich auf der Website zu orientieren.
  • Alternative Zugänge zu Informationen werden über die Navigation auf dem Desktop sowie der mobilen Variante der Website angeboten. Dabei sind die Navigationselemente konsistent und unterstützen das Verständnis, an welcher Position man sich befindet und welche Zusammenhänge erschlossen werden.

 

 

DurchsetzungsverfahrenWenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie bei der Durchsetzungsstelle, dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV), einen Antrag stellen, dass die Anforderungen an die Barrierefreiheit geprüft werden.

 

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
 

 

SchlichtungsverfahrenWenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

 

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

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